Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Anwendungsgebiet

Es wird davon ausgegangen, dass die Verträge zwischen Elonga cc (nachfolgend Elonga genannt) und den Kunden der Praktikumsvermittlung den folgenden Bedingungen unterliegen.

2. Dienstleistungen

2.1 Vermittlung eines Praktikums wie auf dem Bewerbungsformular angegeben

2.2 Anordnung der Unterbringung

2.3 Beratung und Unterstützung hinsichtlich der Einreisebestimmungen und empfohlene präventive medizinische Maßnahmen.

3. Gewährleistung und Haftung

Alle Informationen und Ratschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Elonga fungiert als Praktikumsvermittlungsstelle. Das Arbeitsverhältnis besteht zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmen, das das Praktikum anbietet. Daher sind das Unternehmen, das das Praktikum anbietet, und der Kunde für die konkrete Organisation der täglichen Aufgaben während des Praktikums verantwortlich. Die Bereitstellung einer Unterkunft ist Teil der Dienstleistungen von Elonga. Alle Ansprüche, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrages ergeben, sind gegenüber dem Eigentümer der Unterkunft geltend zu machen. Sowohl die Anreise nach Namibia als auch die Durchführung des Praktikums in Namibia erfolgen auf eigenes Risiko des Auftraggebers. Elonga ist von jeglicher Haftung befreit.

4. Anmeldung und Ablauf

4.1 Die Anmeldung zur Praktikumsvermittlung ist verbindlich, sobald das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bei Elonga eingegangen ist. Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars erklärt sich der Auftraggeber mit den Bedingungen von Elonga einverstanden.

4.2 Elonga kann die Anmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt durch Zusendung einer Anmeldebestätigung per E-Mail oder Post annehmen.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Praktikumsvermittlung durch die rechtzeitige Bereitstellung der notwendigen Informationen und Dokumente zu unterstützen.

4.4 Elonga leitet die Bewerbungsformulare des Kunden an Unternehmen weiter, die potentielle Praktika anbieten. Wenn Elonga ein geeignetes Praktikumsangebot erhält, schickt sie dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot mit allen notwendigen Angaben. Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt müssen die Kunden entscheiden, ob sie das Praktikumsangebot annehmen oder nicht. Sie müssen ihre Entscheidung per E-Mail bestätigen. Andernfalls kann das Praktikum nicht für den angegebenen Zeitraum garantiert werden.

4.5 Eine spätere Änderung des vereinbarten Praktikumszeitraums/Praktikumszeitraums muss von Elonga genehmigt werden.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Die genauen Gebühren für die Praktikumsvermittlung sind auf den aktuellen Bewerbungsformularen angegeben.

5.2 Sobald Elonga die Bewerbung akzeptiert, müssen die Kunden eine Anzahlung von 200€ auf das im Bewerbungsformular angegebene Konto leisten. Nach Erhalt der Anzahlung beginnt Elonga mit der Vermittlung. Sollte Elonga keine geeigneten Unternehmen finden, die Praktika anbieten, wird die Agentur die Anzahlung an den Kunden zurückerstatten. Wenn Elonga jedoch einen geeigneten Praktikumsplatz findet und der Kunde das Angebot nicht nutzt, wird Elonga keine Rückerstattung anbieten. Der Restbetrag der Vermittlungsgebühr muss innerhalb von 7 Tagen, nachdem der Kunde sein Praktikum per E-Mail bestätigt hat, bezahlt werden.

6. Rücktrittsrecht vom Vertrag/Auflösung des Vertrages

6.1 Der Kunde kann seine Absichtserklärung bezüglich des Vertrages mit Elonga innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Dies kann entweder per E-Mail oder in schriftlicher Form erfolgen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform und sie beginnt mit der Erfüllung der Informationspflicht nach § 312c Abs. 2 BGB. Um vom Vertrag zurückzutreten, genügt es, innerhalb der oben genannten Frist einen Widerruf per E-Mail oder in schriftlicher Form zu versenden.

6.2 Das Widerrufsrecht erlischt, wenn Elonga mit Zustimmung des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits mit der Erbringung von Praktikumsvermittlungsleistungen (z.B. Suche nach einem Praktikumsplatz) begonnen hat.

6.3 Tritt der Klient aus Gründen, die nicht von Elonga beeinflusst oder verursacht werden, vom Vertrag zurück, kann der Klient keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner/ihrer Anzahlung geltend machen. (200 €).

6.4 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, nachdem er die Bestätigung über einen möglichen Praktikumsplatz erhalten hat, kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen, da Elonga ihrer Verpflichtung, einen Praktikumsplatz zu finden, bereits nachgekommen ist. Hat der Auftraggeber den Restbetrag bereits bezahlt, kann er keinen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen.

6.5 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so dass Elonga ihre Praktikumsvermittlung nicht oder nur unter unverhältnismäßig schwierigen Umständen durchführen kann, hat Elonga das Recht, die gesamte Vermittlungsgebühr zu verlangen oder alternativ Schadensersatz in Höhe der Vermittlungsgebühr zu verlangen.

7. Sonstige Bedingungen und Konditionen

7.1 Das Mindestalter für Bewerber für ein Praktikum beträgt 18 Jahre.

7.2 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Erfüllung der Einreisebestimmungen für Namibia. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Elonga vor Beginn des Praktikums über eventuelle Unklarheiten zu informieren. Diese Information muss in schriftlicher Form abgegeben werden.

7.3 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für interne Zwecke gespeichert werden und zum Zweck der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz weitergeleitet werden können. Die Daten werden vertraulich behandelt. Elonga kann nicht haftbar gemacht werden, wenn ein unbefugter Dritter aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von Elonga liegen, Zugang zu den Daten erhält.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch spätere Umstände verlieren, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag schließen würden.

9. Gerichtsbarkeit

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag mit Elonga ist Windhoek.

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